Die Entmündigung des Künstlers

Wenn Künstler nicht über ihre Werke verfügen dürfen

Ugo Rondinone: If there were anywhere but desert. Tuesday“If there were any­where but desert. Tues­day”, © Ugo Rondinone

Kürz­lich war­fen sie bei Kul­tur­zeit einen Blick auf das Kunst­haus Aar­gau, wo kürz­lich der renom­mierte Schwei­zer Ugo Ron­di­none eine Ein­zel­aus­stel­lung eröff­nete. So etwas wie ein Inter­view mit dem Künst­ler war das, nur ohne Inter­view, Ron­di­none sei wohl sehr scheu. Und so ver­folgte man den umtrie­bi­gen Künst­ler inmit­ten des emsi­gen Trei­bens kurz vor der Eröff­nung jener viel beach­te­ten Aus­stel­lung in sei­ner schwei­zer Heimat.

Schnell tauchte ein Pro­blem auf: Ron­di­none ist mit dem “Clown”, einer Skulp­tur, die eigent­lich den Titel “If there were any­where but desert. Tues­day” trägt, nicht zufrie­den. Man lernt, dass die Clowns­fi­gur immer wie­der in Ron­di­no­nes Wer­ken auf­taucht, doch diese hier passt nicht recht ins Bild. Der Künst­ler würde sie lie­ber an einem ande­ren Ort in der Gale­rie sehen. Sim­ples Pro­blem, sim­ple Lösung. Möchte man meinen.

Doch weit gefehlt: Ehe Ron­di­none sein eige­nes Werk über­haupt berüh­ren darf, muss er bei des­sen Besit­zern, Almine und Ber­nard Ruiz-Picasso, tele­fo­nisch nach­fra­gen, ob diese ihm ein Ver­rü­cken der Skulp­tur über­haupt geneh­mi­gen. Als dann ein Tele­fon auf­ge­trie­ben wer­den konnte und irgend­wann das Ein­ver­ständ­nis ein­ge­holt war, konn­ten fünf behand­schuhte Hel­fer den Clown mit der gebo­te­nen Vor­sicht an sei­nen neuen Platz in der Gale­rie hieven.

Ein gro­tes­kes Schau­spiel, wie ich fand. Mag der Gebrauch von Hand­schu­hen noch für ein gewis­ses Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät spre­chen, wirkte das ganze Gehabe um die Ein­ho­lung des Ein­ver­ständ­nis­ses doch über­aus eigenartig.

Wird einem Künst­ler heute etwa die Kom­pe­tenz abge­spro­chen, zu wis­sen, wie seine eige­nen Werke zu ver­ste­hen und daher auch, wie sie in einer Aus­stel­lung zu plat­zie­ren sind?

Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis möglichNur mit aus­drück­li­cher Erlaub­nis mög­lich (Stand­bild aus dem Bei­trag)

Kunst ist heut­zu­tage eine echte Wirt­schafts­sparte. Das ist zwar schon seit Jahr­tau­sen­den so, doch drängt sich mir der Ein­druck auf, dass mitt­ler­weile eine ganz neue Qua­li­tät erreicht ist: Ein Kunst­werk als Samm­ler­ob­jekt stellt auch eine Inves­ti­tion dar, die sich beim Wie­der­ver­kauf in Form von veri­ta­blen Ren­di­ten loh­nen muss. Da geht man keine Kom­pro­misse ein und so darf das Werk auch kei­nen noch so gerin­gen Scha­den nehmen.

Das heißt letzt­lich, dass das Werk so kon­ser­viert wer­den muss, wie es ein­ge­kauft wurde. Und auch wenn ich vom gro­ßen Kunst­busi­ness prak­tisch nichts ver­stehe, werde ich den Ein­druck nicht los, dass selbst die künst­le­ri­sche Frei­heit dahin­ter zurück­tre­ten muss. Wenn dann Künst­ler ohne vor­he­rige Abseg­nung nicht ein­mal mehr ihre eige­nen Werke berüh­ren dür­fen, frage ich mich doch, wohin wir mitt­ler­weile gekom­men sind.

Mein Bild von einem Künst­ler sieht immer noch vor, dass er die Frei­heit besitzt, jeder­zeit das von ihm Erschaf­fene sei­nen Vor­stel­lun­gen anzu­pas­sen. Wenn er dann in eine Gale­rie mar­schiert und seine Arbei­ten zer­fetzt, ist das viel­leicht eine recht­li­che Ange­le­gen­heit, aber für meine Begriffe keine künst­le­ri­sche. Das ist ver­mut­lich eine Sicht­weise, die noch der Mitte des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts ent­stammt, als Non­kon­for­mi­tät kon­form und Quer­den­ke­rei kon­ser­va­tiv war.

Claude Monet: SeerosenteichDie­ser “See­ro­sen­teich” von Monet hat über­lebt.

Dabei ist die Kor­rek­tur eines Wer­kes durch sei­nen Künst­ler gar nichts Neues. Nicht wenige waren Jahre nach der Fer­tig­stel­lung einer ihrer Arbei­ten nicht zufrie­den mit dem Ergeb­nis und bes­ser­ten nach – oft­mals auch zur Ver­är­ge­rung der Auf­trag­ge­ber. Claude Monet mar­kiert dabei wohl einen vor­läu­fi­gen Höhe­punkt, er zer­störte etli­che sei­ner Bil­der, so auch eine unbe­kannte, aber große Zahl sei­ner Seerosen-Stücke, von denen heute immer­hin noch 158 erhal­ten sind. Gegen­über sei­nem Händ­ler sagte er, er könne die guten nicht mehr von den schlech­ten unterscheiden.

Dass er sei­nen Clown zer­stö­ren oder wenigs­tens beschä­di­gen wolle, kann man Undi­none wohl nicht unter­stel­len. Daher ist es in mei­nen Augen lächer­lich, ihm die Berüh­rung sei­ner eige­nen Werke zu unter­sa­gen. Auch Ron­di­none selbst sieht das ähnlich:

“Das ist doch ein Ver­hält­nis­blöd­sinn. Ich weiß doch, wie man ihn [den Clown] behan­deln muss.”

Ugo Rondinone: Ratlosigkeit oder Ohnmacht?Ugo Ron­di­none: Rat­lo­sig­keit oder Ohn­macht? (Stand­bild aus dem Bei­trag)

Es scheint, als trete der Künst­ler mit dem Ver­kauf auch alle Rechte und Kom­pe­ten­zen ab. Die Ent­mün­di­gung scheint im Preis inbe­grif­fen, auf den neuen Besit­zer geht nun die Exper­tise über, zu wis­sen, wie das erwor­bene Werk zu behan­deln und wie sein Cha­rak­ter zu erhal­ten oder etwa zu kor­ri­gie­ren ist. Wenigs­tens die Ent­schei­dungs­ho­heit liegt jetzt beim Käu­fer und darin besteht doch der Kern des Pro­blems: Des­sen Motive sind ver­mut­lich nicht die­sel­ben wie die des Künst­lers. Der Käu­fer tritt im bes­ten Falle als För­de­rer auf, wird doch aber nie den­sel­ben Bezug zu den Wer­ken haben wie der Künstler.

So kommt es dann auch zu pos­sen­haf­ten Epi­so­den wie der bei­spiel­haft dar­ge­stell­ten. Die Ohn­macht des Künst­lers ist durch den Ver­kauf besie­gelt, wider­spie­gelt sich in solch lächer­li­chen Situa­tio­nen der Banalität.

 

Wenn ein Künst­ler um sei­nen Stand am Markt bedacht ist, wird er als Unter­neh­mer auf­tre­ten müs­sen, der ein Pro­dukt ver­trei­ben und Kun­den gewin­nen will. Deren Zufrie­den­heit muss sicher­ge­stellt sein, andern­falls müs­sen wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen hin­ge­nom­men wer­den. So ist es auch nicht ver­wun­der­lich, wenn sich ein Künst­ler dann den Wün­schen und Anord­nun­gen des Besit­zers unter­ord­nen muss.

Dabei liegt auf der Hand, dass dies nicht etwa zu einer leben­di­gen Kunst bei­tra­gen kann. Wenn die Kunst vom Künst­ler weg­ge­führt wird, ist es unaus­weich­lich, dass eine Kon­ser­vie­rung eintritt.

Was denkt ihr? Sind Fälle wie der geschil­derte eine Aus­nahme oder gar die Regel? Und wer pro­fi­tiert von einer sol­chen Hand­habe: Ledig­lich der Besit­zer oder viel­leicht sogar alle Kunst­in­ter­es­sier­ten? Und was sagt das für die Hoch­kunst der Museen aus?