T.V. Hijack

Darf Kunst in Gewalt gegenüber Unbeteiligten ausarten?

Chris Burden: T.V. Hijack“T.V. Hijack”, © Chris Burden

Die Prä­senz der Medien hat über die Jahr­zehnte hin­weg ste­tig zuge­nom­men; heute drän­gen dank Außen­kor­re­spon­denz, Live-Schaltung, Inter­net, Twit­ter usw. Inhalte aus allen vier Ecken der Erde inner­halb kür­zes­ter Zeit an unser inter­es­sier­tes, oder viel­leicht auch zuneh­mend des­in­ter­es­sier­tes Ohr. Ereig­nisse und Schick­sale fin­den nicht ein­fach nur statt und wären daher bloße Auf­gabe der Bericht­er­stat­tung, sie wer­den zuneh­mend in Echt­zeit und oft­mals auch unauf­be­rei­tet an den Kon­su­men­ten wei­ter­ge­ge­ben, der sich dadurch nicht mehr nur als Rezi­pi­ent, son­dern auch in grö­ßer wer­den­dem Maße als Zeuge fühlt.

Die Gei­sel­nahme von Glad­beck, die Anschläge vom 11. Sep­tem­ber, die Live­bil­der von den Bom­ben­ein­schlä­gen in Sad­dam Husseins Paläs­ten – diese und viele andere mehr oder weni­ger geschichts­träch­ti­gen Ereig­nisse fin­den – gefühlt – nicht mehr an einem fer­nen Ort, son­dern ganz in der Nähe statt. Trifft dies womög­lich auch auf Sport­welt­meis­ter­schaf­ten, Gedenk– und Staats­fei­ern zu, tritt es doch ins­be­son­dere bei solch erschüt­tern­den Gescheh­nis­sen in den Vordergrund.

Im Februar 1972 sollte beim Chan­nel 3 im kali­for­ni­schen Irvine ein Live-Interview mit dem auf­stre­ben­den Künst­ler Chris Bur­den statt­fin­den, der zuvor durch seine von auto­ag­gres­si­ver Gewalt und Bedro­hung geprägte Kunst bekannt wurde. Bur­den nahm die Gele­gen­heit war, um auch dar­aus ein “Kunst­werk” zu schaf­fen – ob dies tat­säch­lich Kunst dar­stellt oder nicht, ist hier­bei die große Frage. Chris Bur­den schil­dert die Ereig­nisse folgendermaßen:

On Janu­ary 14 I was asked to do a piece on a local tele­vi­sion sta­tion by Phyl­lis Lut­jeans. After several pro­po­sals were cen­so­red by the sta­tion or by Phyl­lis, I agreed to an inter­view situa­tion. I arri­ved at the sta­tion with my own video crew so that could have my own tape. While the taping was in pro­gress, I reques­ted that the show be trans­mit­ted live. Since the sta­tion was not broad­cas­ting at the time, they com­plied. In the course of the inter­view, Phyl­lis asked me to talk about some of the pie­ces I had thought of doing. I demons­tra­ted a T.V. Hijack. Hol­ding a knife to her throat, I threa­tened her life if the sta­tion stop­ped live trans­mis­sion. I told her that I had plan­ned to make her per­form obs­cene acts. At the end of the recor­ding, I asked for the tape of the show. I unwound the reel and des­troyed the show by dou­sing the tape with ace­tone. The sta­tion mana­ger was irate, and I offe­red him my tape which inclu­ded the show and its destruc­tion, but he refused.

Was darf also Kunst? Darf sie die Unver­sehrt­heit eines Nichts­ah­nen­den der­art aufs Spiel setzen?

Chris Burden: T.V. Hijack“T.V. Hijack”, © Chris Burden

Das Fern­se­hen nimmt im ver­gan­ge­nen Jahr­hun­dert eine Son­der­rolle in der Medi­en­land­schaft ein, darf es doch als ein­zi­ges unein­ge­schränkt als Mas­sen­me­dium bezeich­net wer­den. Obgleich die neue Tech­no­lo­gie mit gro­ßen (künst­le­ri­schen) Hoff­nun­gen erwar­tet wurde, zeich­nete sich früh ab, dass eine bele­bende Viel­falt an Sen­de­an­stal­ten nicht auf­kom­men würde. In den USA ist das Fern­se­hen seit jeher ein hart umkämpf­tes, rein von kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen getrie­be­nes Wirt­schafts­feld, in den euro­päi­schen Län­dern muss es durch Ver­staat­li­chung hohen poli­ti­schen und kul­tu­rel­len Anfor­de­run­gen standhalten.

Für Kunst war (den­noch?) hier wie dort wenig Platz im Sen­de­pro­gramm. Künst­ler waren so wie alle ande­ren ledig­lich Rezi­pi­en­ten, einige von ihnen the­ma­ti­sier­ten dies, indem sie Fern­seh­ge­räte angrif­fen oder ander­wei­tig ver­ar­bei­te­ten – Beuys sei da bei­spiel­haft genannt. Kunst fand im Sen­de­all­tag nicht statt, bes­ten­falls wurde dar­über berich­tet – wie etwa auch über den pola­ri­sie­ren­den (sprich: quo­ten­brin­gen­den) Chris Burden.

Die­ser sah also am 9. Februar 1972 die Gele­gen­heit gekom­men, das Medi­en­mo­no­pol zu durch­bre­chen, ein­mal den Künst­ler auf den Stuhl des Inten­dan­ten zu setzen:

T.V. Hijack was ulti­mately about who is in con­trol over what’s pre­sen­ted through the media.

John Lennon, Yoko Ono: “Rape”, © John Len­non, Yoko Ono

Dass dies mit gewalt­vol­len Mit­teln geschieht – mehr als frag­lich. Aller­dings ist Bur­dens Ver­knüp­fung von Fern­se­hen, Gewalt und eines frag­wür­di­gen Kunst­be­griffs nicht ganz neu.

Drei Jahre zuvor hat­ten John Len­non und Yoko Ono einen Film initi­iert, in dem die nichts ahnende Pas­san­tin Eva Majl­ath von einem Kame­ra­team uner­müd­lich ver­folgt wird, nach Anwei­sung “bis er [der Kame­ra­mann] sie in einer Gasse in die Enge treibt und, falls mög­lich, bis sie in einer fal­len­den Posi­tion ist”. Majl­ath sprach kein Eng­lisch, ver­geb­lich ver­suchte sie zwei Tage lang, mit ihren Ver­fol­gern zu reden oder ihnen zu ent­kom­men. Zwar wird sie nie von ihnen berührt, den­noch ist der gesamte 77minütige Film namens “Rape” sehr stark sexu­ell auf­ge­la­den – und ist ebenso wie Bur­dens “T.V. Hijack” ein schwe­rer Ein­griff in die psy­chi­sche Unver­sehrt­heit eines Unfrei­wil­li­gen. Beide stel­len auf höchst anschau­li­che und beklem­mende Art und Weise dar, dass das neue Medium “Fern­se­hen” seine Schat­ten­sei­ten hat und in Über­wa­chung bzw. Mei­nungs­mo­no­po­lis­mus umschla­gen kann.

 

Den­noch bleibt die Frage offen, wie weit Kunst gehen darf. Darf sie Gewalt üben? Darf sie Per­sön­lich­keits­rechte ver­let­zen? Dazu besteht m.E. kein öffent­li­cher, ethisch fun­dier­ter Kon­sens. Meine Mei­nung ist die, dass Kunst sich nicht frag­wür­di­gen Geset­zen beu­gen darf, jedoch in kei­nem Fall Menschen-, Persönlichkeits-, und Grund­rechte als Aus­druck uni­ver­sel­ler ethi­schen Grund­ver­ständ­nis­ses ver­let­zen darf. Ein Künst­ler mag eine Bot­schaft haben, jedoch kann es dies nicht wert sein, Rechte ande­rer zu übergehen.

Den­noch scheint es mir, als gesche­hen solch extreme Aktio­nen wie “T.V. Hijack” nur vor Kame­ras. Ist es nicht bezeich­nend, dass ein solch gewalt­vol­ler Überg­riff auf die mediale Hoheit gerade auf einer Platt­form statt­fin­det, die von sol­chen Ereig­nis­sen lebt?